Prozesskette

Die im Rahmen des Förderprogramms IQ entwickelte „Prozesskette der beruflichen Integration“ zeigt modellhaft die fünf Phasen der Arbeitsmarktintegration:

Die Phasen sind nicht zwingend als lineare Abfolge zu verstehen. Einzelne Phasen können sowohl parallel und/oder mehrmals durchlaufen, als auch übersprungen werden.

Die Konstellation der beteiligten Arbeitsmarktakteure ändert sich von Phase zu Phase. Um Menschen mit Migrationshintergrund passgenau unterstützen zu können, müssen diese Akteure vernetzt und deren Kompetenzen, Leistungen und Angebote verbindlich kombiniert werden.

Folgend wird anhand der „Prozesskette der beruflichen Integration“ ein Überblick bestehender Strukturen der Arbeitsmarktintegration Zugewanderter in Sachsen gegeben. Dieser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zugang, Ansprache und Information

1. Zugang, Ansprache und Information

Die Basis einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration ist der Zugang zu Informationen für den beruflichen Einstieg, den Wiedereinstieg ins Berufsleben oder die berufliche Weiterentwicklung.

Dies betrifft vor allem Informationen zu ausländerrechtlichen Bestimmungen (Aufenthalt, Arbeitserlaubnis etc.), zu Beratungs-, Qualifizierungs- und Sprachkursangeboten oder zu geltenden Arbeitsmarktnormen (Formalitäten, Stellensuche, Bewerbungsablauf etc.). Hier geht es im Regelfall noch nicht um spezifische Beratungsarbeit. Es werden vielmehr Basisinformationen gegeben, um die Voraussetzungen für den Prozess der beruflichen Integration zu schaffen.

Berufliche Orientierung und Planung

2. Berufliche Orientierung und Planung

Die zweite Phase der beruflichen Integration beinhaltet die vertiefte Orientierung über Berufsperspektiven. Eine aktive Suche nach passenden Möglichkeiten zur Existenzsicherung wird durch Angebote zur beruflichen Beratung, Kompetenzfeststellung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unterstützt.

Wenn vorhandene Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen festgestellt sind, können potenzielle Berufswege überlegt werden. Danach kann die Planung der notwendigen Schritte zur Umsetzung beginnen.

Umsetzung und Qualifizierung

3. Umsetzung und Qualifizierung

Die dritte Phase der Prozesskette beschreibt die Verbesserung der beruflichen Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund mit Hilfe von Qualifizierungen.

Darunter fallen z.B. Trainingsmaßnahmen, berufsbezogene Deutschkurse, Anpassungs‐ und Nachqualifizierungen oder abschluss-orientierte Weiterbildungsangebote.

Einstieg in die Erwerbstätigkeit

4. Einstieg in die Erwerbstätigkeit

Die vierte Phase der Prozesskette beschreibt den Eintritt in eine abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit. Hier werden Unterstützungsleistungen bei der Suche nach Arbeits- und Praktikumsplätzen sowie Hilfen für die gelingende Bewerbung relevant.

Ein weiteres Element ist die Sensibilisierung von Unternehmen zur Erhöhung der Bereitschaft, Zugewanderte einzustellen.

Erwerbstätigkeit sichern und entwickeln

5. Erwerbstätigkeit sichern und entwickeln

In der letzten Phase der Prozesskette steht die Stabilisierung bzw. Weiter-entwicklung von Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit im Mittelpunkt. Eine Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen wird angestrebt. In dieser Phase sind betriebliche Qualifizierungs- und Beratungsangebote zur Konsolidierung von Existenzgründungen bedeutsam.