Zugang zum Arbeitsmarkt

… die wichtigsten Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer (Stand: 01.07.2022)

Basisinformation

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz haben, dann dürfen Sie hier arbeiten. Sie dürfen sich auch selbstständig machen. Sowohl im Pass als auch in einer vorläufigen Bescheinigung (= Fiktionsbescheinigung) steht: „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Wichtig: Sie brauchen den Eintrag des Aufenthaltstitels im Pass oder in der vorläufigen Bescheinigung, bevor Sie anfangen zu arbeiten.

Zu anderen Aufenthaltstiteln berät Sie die Ausländerbehörde.

Alle Informationen auch als Download

Online Info-Café auf Deutsch und Russisch

Arbeitsuche

Wenn Sie Arbeit suchen: Bitte melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt an. Sie bekommen dort Beratung und Unterstützung.

Hier finden Sie weitere Informationen:

oder hier finden Sie Ihre Agentur für Arbeit:

Sie können parallel selbst nach Arbeit suchen, z.B. auf einem Jobportal.

Zusätzlich unterstützen Sie bei der Arbeitssuche und bei der Bewerbung z.B. diese Projekte

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Zu Ihren ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen beraten Sie die IBAS Beratungsstellen Sachsen.

Zu welchen Themen wird beraten? Zur Anerkennung von ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen: Möglichkeiten, Verfahren, Kosten, Dauer, notwendige Dokumente, Finanzierung, zuständige Stelle; Interpretieren der Bescheide; passende Qualifizierung im Rahmen der Anerkennung

Wer wird beraten? Alle Personen, die Fragen zu ausländischen Qualifikationen haben.

Wo und wie wird beraten? Es gibt IBAS Beratungsstellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig. Persönliche Beratung gibt es auch in Zwickau, Freiberg, Plauen.

Auch eine Beratung per E-Mail, Telefon und online ist möglich.

Hier erfahren Sie, welche Informationen wir von Ihnen brauchen, damit wir Sie gut beraten können:

Hier finden Sie die Kontaktdaten der IBAS Beratungsstellen:

Sonderinformation für ukrainische Pädagoginnen und Pädagogen

Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) will kurzfristig zusätzliches Lehrpersonal einstellen, um die in Sachsen aus der Ukraine ankommenden Kinder und Jugendlichen besser betreuen zu können. Bevorzugt werden Pädagoginnen und Pädagogen mit Ukrainisch- oder Russisch-Kenntnissen eingestellt. Weitere Informationen im Infoblatt.

Parallel dazu berät die IBAS zur Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse, wie damit der reguläre Weg ins sächsische Schulsystem möglich ist und auch zu Alternativen zum Schuldienst. (siehe oben)

Informationen zum Download:

Link auf die Infoseite Sachsen:

Sonderinformation für ukrainische Fachkräfte mit Erzieherausbildung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat ein elektronisches Portal eingerichtet, auf dem ukrainische Flüchtlinge mit abgeschlossener Erzieherausbildung ihr Interesse an einer Tätigkeit in einer sächsischen Kindertagesstätte (Kita) bekunden können und ihre Daten eintragen können.

Informationen zum Download:

Deutsch lernen

Für fast alle Arbeitstätigkeiten brauchen Sie gute Deutschkenntnisse. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und nutzen Sie die kostenlosen Deutschkurse. Stellen Sie einen Antrag auf Teilnahme an einem Integrationskurs.

Wenn Sie schon Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder höher haben, können Sie an einem sogenannten Berufssprachkurs teilnehmen. Hier hilft die Agentur für Arbeit weiter.

Beratung zum Arbeitsrecht

Bevor Sie eine Arbeit beginnen, können Sie sich von der Beratungsstelle Faire Integration zum Arbeitsvertrag usw. beraten lassen.

Zu welchen Themen wird beraten? Zum Arbeits- und Sozialrecht: Arbeitnehmerrechte und -pflichten im Arbeitsverhältnis in Bezug auf Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Arbeitsunfall, Kündigung u.a.

Wer wird beraten? Zugewanderte von außerhalb der EU, die schon arbeiten oder die eine Arbeit aufnehmen wollen.

In welchen Sprachen wird beraten? Deutsch, Arabisch, Persisch, Englisch, Französisch

Wo wird beraten? Chemnitz, Dresden, Leipzig

Weitere Angebote:

  • Für Vereine und Unterkünfte: Schulungen „Arbeitsrecht leicht gemacht“ in einfacher Sprache (ggf. plus Sprachmittlung durch den Verein) – bitte per E-Mail anfragen
  • Merkblatt „Das Wichtigste zum Arbeitsrecht in Deutschland“ auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch – Ausgabe in der persönlichen Beratung

Hier finden Sie Informationen zum Angebot:

Hier finden Sie Kontaktdaten, Termine und Beratungsorte:

Ukraine-Beratungssprechstunde:

  • Online an jedem 2. Montag
  • immer 11:00 bis 12:00 Uhr
  • auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch
  • bitte Anmeldung per E-Mail

Unterstützung bei allen Fragen

Wenn Sie bei Anträgen und vielen anderen Themen weitere Hilfe brauchen, kontaktieren Sie eine Migrationsberatungsstelle.

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